Für Raumausstatter und Bodenleger

Wir beraten und vertreten bundesweit Raumausstatter und Bodenleger bei allen rechtlichen Fragen rund um die Verlegung von Bodenbelägen. Uns müssen Sie nicht erst langwierig erklären, was ein "schwimmender Estrich" ist oder was die Unterschiede zwischen einer CM-Messung, der KRL-Methode und der Denzel-Messung sind. Keine Sorge, wir kennen auch den Unterschied zwischen Holzpflaster und LVT.

 

Was können wir für Sie tun?

 

Bis zur Auftragserteilung (Ausschreibung und Vergabe)

Die Vergabestelle möchte Ihr Angebot aus dem Vergabeverfahren ausschließen? Sie sind sich unsicher, was "oder gleichwertig" in Ihrem Fall zu bedeuten hat? Wir beraten Sie im gesamten Recht der so genannten "Unterschwellen"-Vergabe und setzen Ihre Rechte bei Bedarf auch gerichtlich durch.

 

Nach der Auftragserteilung

Sie haben Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer (§ 4 Abs. 3 VOB/B)? Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer Bedenkenanmeldung, mit der Sie Ihre Haftung für diese Dinge wirksam ausschließen können. Die am Markt erhältlichen Vordrucke und Formulare erfüllen diesen Zweck meist nicht.

 

Durchsetzung Ihres Werklohns

Sie haben Ihre Arbeiten mangelfrei erbracht und nun weigert sich Ihr Auftraggeber, auch den vereinbarten Werklohn zu zahlen? Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihres Werklohns. Von der außergerichtlichen Mahnung über das Klageverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung geht bei uns alles Hand in Hand; Sie brauchen sich nicht auf einen Ihnen unbekannten Rechtsanwalt eines Inkassodienstleisters zu verlassen.

 

Abwehr von Mängelansprüchen

Mängel kommen gelegentlich vor, häufiger werden vermeintliche Mängel jedoch von unseriösen Auftraggebern vorgeschoben, um den Werklohn zu drücken. Wir kennen alle Tricks von Auftraggebern und die richtigen Gegenmaßnahmen.

 

Schulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter

"Mein Geld verdiene ich an der Baustelle, nicht im Büro", ist ein Satz, den viele Bauhandwerker verinnerlicht haben, und grundsätzlich ist das auch richtig. Sowohl an der Baustelle als auch im Büro kann man das Geld jedoch schneller wieder verlieren als man es verdienen kann. Deshalb machen wir Sie und Ihre Mitarbeiter fit für alle rechtlichen Fragen – lange bevor Streitigkeiten überhaupt aufkommen. Mehr finden Sie unter Schulungen und Webinare